Hinweis zum Geldwäschegesetzt

Wichtige Informationen zum Geldwäschegesetz

Wir weisen darauf hin, dass wir gemäß Geldwäschegesetz vom Regierungspräsidium Freiburg verpflichtet sind, vor der Immobilienbesichtigung Ihren Personalausweis oder Reisepass einzusehen und die Daten zu notieren.

Um Ihnen und uns Zeit bei der Besichtigung zu ersparen über das Gesetz zu informieren, bitten wir Sie Ihren Personalausweis / Reisepass zur Besichtigung mit zu bringen.

Wie bitten Sie um Verständnis das wir ohne Vorlage des Personalausweises / Reisepasses keine Besichtigungstermine machen dürfen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Regierungspräsidium Freiburg www.rp-freiburg.de unter „Informationen zum Geldwäschegesetz“. Dort sind die aktuellen Informationen zum Geldwäschegesetz hinterlegt.